Fachbereiche
Team
Kontakt
de

Franchise

Franchise

In Österreich gibt es kein Franchise-Gesetz, das diese international bedeutende Vertriebsmethode explizit regelt. Es muss daher bei der Ausgestaltung oder der Prüfung von Franchiseverträgen auf zahlreiche Gesetzesgrundlagen des österreichischen Wirtschaftsrechtes Bezug genommen werden, um das Regelwerk gesetzeskonform zu gestalten. Unsere Leistungen für Franchisegeber-, und nehmer setzen daher in der Regel vor, während und bei Beendigung der Franchise-Zusammenarbeit an.
 
  • Gründungsberatung von Franchisenehmern und Vertragsprüfung internationaler Franchiseverträge
  • Anpassung und Prüfung von Franchiseverträgen internationaler Franchisegeber an die aktuelle österreichische Rechtslage
  • Aufsetzung von Franchiseverträgen
  • Klärung von Haftungsfragen aus dem laufenden Franchisebetrieb
  • Gestaltung von Shop in Shop Franchisesystemen unter Berücksichtigung der vertraglichen Vorgaben des Shopraumgebers
  • Verfassung und Prüfung von Master-Franchise-Verträgen
  • Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen bei der Auflösung des Vertrages
  • Rechtsvertretung im Streitfall

Umschaden – Um Schaden zu vermeiden!

Wir beraten Sie gerne

Wir arbeiten effizient, sind jederzeit erreichbar und immer auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten fokussiert. Als internationale Rechtsanwaltskanzlei betreuen wir unsere Mandanten in englischer, deutscher, spanischer und polnischer Sprache.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Unser hochspezialisiertes und erfahrenes Team bietet Professionalität und garantiert höchste Qualität der Betreuung immer in Ihrer Landesprache.

Jetzt kontaktieren
Kontakt
de