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Fremdenrecht

Fremdenrecht

Das Niederlassung-und Aufenthaltsgesetzes stellt die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt von Fremden in Österreich dar. Je nachdem, aus welchem Grund sich ein Fremder in Österreich niederlassen und/oder aufhalten will, kommen verschiedentliche Verfahrensarten bzw. Niederlassung- und/oder Aufenthaltsbewilligungen in Frage. Unsere Leistungen umfassen:
 
  • Vorbereitung der Antragstellung und Begleitung durch das gesamte Verfahren nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
  • Verleihung der Staatsbürgerschaft
  • Asylverfahren
  • Verfahren in Zusammenhang mit dem Fremdenpolizeigesetz
  • usw.

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